Hinweise zum Tracking allgemein
Pro Werbemittel können nach den Vorgaben der IAB (Interactive Advertising Bureau) bis zu fünf Trackingpixel verwendet werden. Dies beinhaltet in der Regel:
▪ zwei Zählpixel für Impression Tracking
▪ einen Clickcommand
▪ eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
▪ ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)
Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum auf unseren Webseiten begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.
Hinweise zum Tracking unter TCF
Sobald ein Tracking/Pixel/Tag bei einer Kampagne eingesetzt wird, das personenbezogene Daten verarbeitet, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen.
Alle URL-basierten Komponenten eines Werbemittels (z.B. Redirect, Pixeltracker) müssen zur Verarbeitung des TC Strings das IAB-Makro gdpr_consent=${GDPR_CONSENT_XXX} enthalten, wobei XXX die numerische Vendor-ID laut globaler Vendorenliste des IAB darstellt.
Damit wir dieses GDPR-Makro identifizieren können, benötigen wir 5 Werktage vor Kampagnenstart die Information, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirect, in Skripten, iframes und/oder anderen Trackings angeliefert wird. Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR-Makros enthalten.
Hinweise zu den technischen Dienstleistern (Vendoren)
Bitte nennen Sie uns zudem vor Kampagnenstart die technischen Dienstleister, die im Rahmen des Tracking zum Einsatz kommen. Ein Dienstleister/Vendor darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn er bereits in der Consent Management Plattform unserer Websites implementiert ist und trackt ausschließlich bei vorliegendem User Consent.